Die Vorschriften für Kunststofftragetaschen entscheiden, ob eine bedruckte Tasche kostenlos abgegeben werden darf, berechnet werden muss, besteuert wird oder ganz verboten ist, und die Antwort fällt in jedem Markt anders aus. Die meisten Regeln hängen an zwei Werten, die Sie in der Spezifikation selbst festlegen: Foliendicke und Rezyklatanteil. Dieser Leitfaden ordnet die wichtigsten Regeln in der EU, im Vereinigten Königreich und in den USA diesen Bestellentscheidungen zu; Formate und Druck behandelt der Themenbereich Individuell bedruckte Kunststofftüten. Der Leitfaden ist eine Übersicht für Einkäufer und keine Rechtsberatung: Welche Pflichten gelten, hängt davon ab, ob Sie Markeninhaber, Importeur, Händler oder Einzelhändler sind, und sollte mit der zuständigen Behörde oder Ihrem Compliance-System geklärt werden.
Stand dieser Übersicht: Oktober 2026 geprüft. Daten und Zahlen ändern sich, daher sollten Sie sie anhand der genannten offiziellen Quellen verifizieren.
Welche Vorschriften betreffen eine bedruckte Kunststofftragetasche?
Vier Arten von Regeln: Beschränkungen für dünne Taschen (Gebühren oder Verbote, definiert über µm oder mil), Rezyklatvorgaben und Steuern, Gebühren der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nach Gewicht sowie Grenzen für Umweltaussagen. Welche davon gelten, hängt vom Land, von der Art des Geschäfts und von der Dicke der Tasche ab.
| Regeltyp | Typischer Auslöser | Stellgröße bei der Bestellung |
|---|---|---|
| Gebühren und Verbote für dünne Taschen | Dicke unterhalb eines Grenzwerts (z. B. 50 µm in der EU, 70 µm in England) | Dicke, Taschentyp, Verwendungszweck |
| Rezyklatanteil und Steuer | Anteil an Rezyklat (z. B. 30 % bei der britischen PPT) | Rezyklatanteil und Nachweise |
| EPR und Abgaben | Gewicht des in Verkehr gebrachten Kunststoffs | Taschengewicht, Material |
| Regeln zu Umweltaussagen | Texte auf der Tasche | Drucktexte, Kennzeichnungen |
Was schreibt die EU für Kunststofftragetaschen vor?
Nach der Richtlinie (EU) 2015/720, die die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG geändert hat, müssen die Mitgliedstaaten den Verbrauch leichter Kunststofftragetaschen (unter 50 µm) durch Gebühren, Verbote oder Reduktionsziele senken. Sehr leichte Taschen (unter 15 µm) können von diesen Maßnahmen ausgenommen werden. Ab dem 1. Januar 2030 ergänzt die PPWR eine EU-weite Beschränkung für sehr leichte Kunststofftragetaschen, mit Ausnahmen.
Richtlinie (EU) 2015/720: die Grenzwerte 15 und 50 µm
Die Richtlinie definiert drei Kategorien, die nationale Gesetze bis heute verwenden:
| Kategorie | Dicke | Behandlung nach der Richtlinie |
|---|---|---|
| Sehr leichte Kunststofftragetaschen | Unter 15 µm | Können von den Reduktionsmaßnahmen ausgenommen werden, typischerweise wenn sie aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Primärverpackung für lose Lebensmittel dienen |
| Leichte Kunststofftragetaschen | Unter 50 µm | Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen: ein Verbrauchsziel (höchstens 90 Taschen pro Person und Jahr bis Ende 2019 und 40 bis Ende 2025) und/oder sicherstellen, dass Taschen bis Ende 2018 an der Verkaufsstelle nicht kostenlos abgegeben werden |
| Dickere Kunststofftragetaschen | 50 µm und mehr | Nicht von den verpflichtenden Reduktionsmaßnahmen erfasst, die Mitgliedstaaten können aber tätig werden |
Weil jeder Mitgliedstaat eigene Maßnahmen gewählt hat, kann dieselbe Tasche in einem Land zulässig und kostenlos, in einem anderen gebührenpflichtig und in einem dritten verboten sein.
PPWR, Verordnung (EU) 2025/40
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 allgemein. Für Kunststofftragetaschen ist sie in vier Punkten von Bedeutung:
- Anhang V: Die Beschränkungen ab dem 1. Januar 2030 umfassen sehr leichte Kunststofftragetaschen, mit Ausnahmen (zum Beispiel, wenn sie aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Primärverpackung für lose Lebensmittel dienen, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden). Den genauen Anwendungsbereich entnehmen Sie dem endgültigen Text und etwaigen Leitlinien.
- Die PPWR übernimmt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Verbrauch leichter Kunststofftragetaschen dauerhaft zu senken.
- Rezyklatanteil: Frühestens ab dem 1. Januar 2030 müssen Kunststoffverpackungen einen Mindestrezyklatanteil enthalten; für Kunststoffverpackungen außerhalb der Kategorien kontaktempfindliche Verpackungen und Einweg-Getränkeflaschen beträgt der Wert 35 %, ab 2040 dann 65 %. Wie Berechnung und Ausnahmen anzuwenden sind, regeln Durchführungsrechtsakte.
- Recyclingfähigkeit: Ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen die Recyclingfähigkeitsklasse A, B oder C erreichen, die Kriterien für recyclinggerechtes Design sollen bis 2028 vorliegen; die EPR-Gebühren werden nach Klasse gestaffelt.
Artikel 9 der PPWR erlaubt den Mitgliedstaaten außerdem, vorzuschreiben, dass sehr leichte und leichte Kunststofftragetaschen kompostierbar sein müssen. Die Kennzeichnung nach Artikel 12 (ein harmonisiertes Sortierlabel) wird ab August 2028 oder später erwartet, je nach Durchführungsrechtsakt. Zur Verordnung insgesamt siehe unseren PPWR-Leitfaden.
EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904
Leichte Kunststofftragetaschen sind für die erweiterte Herstellerverantwortung aufgeführt, einschließlich der Kosten für die Beseitigung von Vermüllung und für Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Richtlinie verbietet außerdem oxo-abbaubare Kunststoffe, sodass „oxo-biologisch abbaubare“ Taschen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden dürfen.
Wie setzen Deutschland, Österreich und die Niederlande die Vorgaben um?
Alle drei gehen über das Minimum der Richtlinie von 2015 hinaus. Deutschland verbietet leichte Kunststofftragetaschen im Einzelhandel, Österreich verbietet Kunststofftragetaschen grundsätzlich mit engen Ausnahmen, und in den Niederlanden dürfen Kunststofftragetaschen nicht kostenlos abgegeben werden. Die folgenden Angaben dienen als Hintergrund; prüfen Sie vor der Bestellung den aktuellen nationalen Text.
- Deutschland: Leichte Kunststofftragetaschen (15 µm bis unter 50 µm) sind im Einzelhandel seit dem 1. Januar 2022 nach dem Verpackungsrecht verboten; sehr leichte Taschen (unter 15 µm), die aus Hygienegründen erforderlich sind oder für lose Lebensmittel verwendet werden, sowie dickere Taschen fallen nicht unter das Verbot. Seit dem 12. August 2026 steht das Verbot in § 12 Abs. 1 VerpackDG (zuvor § 5 Abs. 2 VerpackG); sehr leichte Taschen sind dort nur ausgenommen, wenn sie aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Verkaufsverpackung für lose Lebensmittel bereitgestellt werden. Davon getrennt erhebt der Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz) eine Abgabe je Kilogramm auf leichte Kunststofftragetaschen, die auf dem deutschen Markt in Verkehr gebracht werden, nach der aktuellen Abgabesatzverordnung 3,801 €/kg; sie zahlt der Erstinverkehrbringer (in der Regel der Importeur) nach Registrierung in DIVID. Hinzu kommen die LUCID-Registrierung bei der ZSVR und die Systembeteiligung für in Verkehr gebrachte Verpackungen; siehe Verpackungs-Compliance in Deutschland und Österreich.
- Österreich: Das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen ist seit dem 1. Januar 2020 verboten (§ 13j AWG 2002; der Handel durfte Restbestände noch bis zum 31. Dezember 2020 abgeben). Die Ausnahmen in § 13k betreffen sehr leichte Taschen, die überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen und für die Heimkompostierung geeignet sind, sowie wiederverwendbare Taschen aus Kunststoffgewebe mit genähten Nähten und Henkeln. Für in Verkehr gebrachte Verpackungen gilt die Lizenzierung (EPR) über ein Sammelsystem, und ausländische Fernabsatzhändler, die Privatkunden beliefern, benötigen seit dem 1. Januar 2023 einen österreichischen Bevollmächtigten.
- Niederlande: Kunststofftragetaschen jeder Dicke dürfen nicht kostenlos abgegeben werden; die Regel gilt seit dem 1. Januar 2016. Ausgenommen sind sehr dünne Taschen (unter 15 µm), die aus Hygienegründen oder zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen als einzige Verpackung für lose Lebensmittel dienen. Die EPR läuft über Verpact (ehemals Afvalfonds Verpakkingen), mit Meldepflicht ab 50.000 kg pro Jahr bei den meisten Verpackungen und ohne Schwelle bei Einwegkunststoffprodukten.
Welche Regeln gelten für Kunststofftragetaschen im Vereinigten Königreich?
In England müssen Händler für Einweg-Kunststofftragetaschen von 70 µm oder weniger mindestens 10 Pence verlangen; Papiertaschen werden in England nicht berechnet. Unabhängig davon gilt die britische Plastic Packaging Tax für Kunststoffverpackungen mit weniger als 30 % Rezyklat, ab dem 1. April 2026 mit 228,82 £ pro Tonne. Schottland, Wales und Nordirland haben eigene Gebührenregeln.
Die Tragetaschengebühr in England
- Gilt für Einweg-Kunststofftragetaschen von 70 µm oder weniger, die neu abgegeben werden, um Waren aus dem Geschäft zu tragen oder zu liefern.
- Mindestgebühr 10 Pence seit dem 21. Mai 2021; damals wurde sie von 5 Pence angehoben und auf alle Händler unabhängig von der Größe ausgeweitet.
- Papiertaschen sind in England von der Gebühr nicht erfasst.
- Für bestimmte Artikel gibt es Ausnahmen, etwa für einige unverpackte Lebensmittel und Arzneimittel; die vollständige Liste finden Sie in den Hinweisen der Regierung.
Eine Tasche, die mit mehr als 70 µm spezifiziert ist, fällt nicht unter die Gebühr. Damit sich das wirtschaftlich und ökologisch rechnet, sollte sie aber wirklich für die Wiederverwendung taugen und wegen der Folientoleranzen nicht knapp an der Grenze liegen (siehe Foliendicke bei Kunststofftragetaschen).
Schottland, Wales und Nordirland
Schottland erhebt für Einwegtragetaschen, auch aus Papier, mindestens 10 Pence (seit dem 1. April 2021) und Wales mindestens 5 Pence (seit dem 1. Oktober 2011). In Nordirland beträgt die Abgabe 25 Pence (seit dem 1. April 2022) auf neue Tragetaschen aus beliebigem Material, ob Einweg oder Mehrweg, deren Verkaufspreis 5 £ oder weniger beträgt. Die Ausnahmen unterscheiden sich je nach Landesteil. Prüfen Sie daher die aktuellen Hinweise der jeweiligen Regierung, bevor Sie Preis- oder Rechtshinweise auf die Taschen drucken. Die Phase des walisischen Verbots von Einwegkunststoffen, die Tragetaschen umfassen sollte, wurde im Februar 2026 verschoben.
Plastic Packaging Tax (PPT)
- Satz: 228,82 £ pro Tonne ab dem 1. April 2026.
- Anwendungsbereich: Kunststoffverpackungskomponenten mit weniger als 30 % Rezyklat (Kunststoff, nach Gewicht), befüllt oder unbefüllt. Tragetaschen und Versandbeutel gelten als Kunststoffverpackungen.
- Wer: Britische Hersteller und Importeure von 10 Tonnen oder mehr Kunststoffverpackungen innerhalb von 12 Monaten müssen sich bei HMRC registrieren, auch wenn ihre Verpackungen einen Rezyklatanteil von 30 % oder mehr haben.
- Nachweis: Der Rezyklatanteil muss durch Aufzeichnungen belegt sein; fordern Sie von Ihrem Lieferanten Unterlagen zum Rezyklatanteil und dessen Herkunft an.
Ein Hersteller außerhalb des Vereinigten Königreichs ist nicht der britische Steuerschuldner, das ist der britische Importeur. Bei etwa 15-20 g pro Tasche im Einzelhandel entsprechen 10 Tonnen rund 500.000-670.000 Taschen; viele Händler erreichen die Schwelle daher, sobald weitere Kunststoffverpackungen hinzukommen.
pEPR und Recycling
Die britische Herstellerverantwortung für Verpackungen (pEPR) gilt für Hersteller oberhalb der Umsatz- und Mengenschwellen; verpflichtet ist der britische Importeur oder Markeninhaber, nicht ein Hersteller im Ausland. Im Rahmen der Simpler-Recycling-Reformen in England sollten Folien aus Haushalten und Unternehmen bis zum 31. März 2027 gesammelt werden. Defra hat jedoch im Juli 2026 eine Verschiebung auf 2030 angekündigt (berichtet wurde der 1. April 2030), die Verordnungen sollen entsprechend geändert werden; den Zeitplan finden Sie in den aktuellen Hinweisen der Regierung. Weitere britische Vorschriften behandelt unser Leitfaden Verpackungsvorschriften im Vereinigten Königreich.
Welche Gesetze zu Kunststofftragetaschen gelten in den USA?
Ein bundesweites US-Gesetz zu Kunststofftragetaschen gibt es nicht. Verbote und Gebühren legen Bundesstaaten, Countys und Städte fest, und sie unterscheiden sich darin, welche Geschäfte erfasst sind und ob dickere „wiederverwendbare“ Kunststofftaschen erlaubt sind. Kalifornien und New York haben zwei der bekanntesten landesweiten Verbote.
- Kalifornien, SB 1053: SB 270 (2014) verbot Einweg-Kunststofftragetaschen (Carryout Bags) in erfassten Geschäften. Ab dem 1. Januar 2026 sind Kunststofftragetaschen in erfassten Geschäften verboten (im Allgemeinen Lebensmittelgeschäfte, größere Händler mit Apotheke sowie Convenience- und Spirituosengeschäfte, wie im Gesetz definiert), einschließlich der dickeren „wiederverwendbaren“ Kunststofftaschen, die das frühere SB-270-Regime zuließ. Papiertragetaschen müssen Vorgaben zu Recyclinganteil und Kennzeichnung erfüllen und mit einer Mindestgebühr belegt werden. Für Restaurants und andere Betriebe außerhalb der Definition der erfassten Geschäfte können lokale Verordnungen gelten.
- New York: Seit dem 1. März 2020 verbietet der Bag Waste Reduction Act des Bundesstaats die meisten Kunststofftragetaschen (Carryout Bags) in Unternehmen, die Umsatzsteuer (Sales Tax) erheben. Ausgenommen sind unter anderem Taschen, die Restaurants und ähnliche gastronomische Betriebe verwenden, um Speisen mitzugeben oder zu liefern, sowie Taschen für aufgeschnittene oder auf Bestellung zubereitete Lebensmittel. Das Landesgesetz legt keinen Mindestrezyklatanteil für Papiertaschen fest, und einige Städte und Countys erheben zusätzlich eine Papiertaschengebühr von 5 Cent.
- New Jersey: Seit dem 4. Mai 2022 sind Einweg-Kunststofftragetaschen (Carryout Bags) verboten, und Papiertragetaschen sind in großen Lebensmittelgeschäften (ab 2.500 sq ft) verboten.
- Mehrere weitere Bundesstaaten und viele Städte haben eigene Beschränkungen, und einige definieren wiederverwendbare Kunststofftaschen über eine Mindestdicke in mil sowie weitere Haltbarkeitskriterien, die im Lauf der Zeit verschärft wurden.
Für bedruckte Taschen, die für die USA bestimmt sind, sollten Sie die Regeln jedes Bundesstaats und jeder Stadt prüfen, in der die Taschen eingesetzt werden, und Nachweise zu Dicke und Rezyklatanteil aufbewahren. Den US-weiten Kontext, einschließlich der EPR-Gesetze der Bundesstaaten, behandeln unsere US-Vorschriften für Gastronomieverpackungen. Die Einfuhrzollsätze für Waren aus der Türkei haben sich häufig geändert und sind zum Zeitpunkt der Bestellung zu prüfen.
Was darf auf die Tasche gedruckt werden?
Drucktexte müssen zutreffend und durch Nachweise belegt sein. In der EU gelten die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 ab dem 27. September 2026; sie verbietet allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung. Im Vereinigten Königreich gelten der CMA Green Claims Code und der DMCC Act 2024, mit direkten Geldbußen bei Verstößen gegen das Verbraucherrecht.
- „Mit 30 % Rezyklat hergestellt“ ist nur zulässig, wenn Sie für diesen Anteil Nachweise besitzen.
- „Recyclingfähig“ sollte den tatsächlichen Zugang der Endverbraucher zu Sammelsystemen abbilden; bei Folien bedeutet das oft die Rückgabe im Geschäft, und in den USA legen die FTC Green Guides einen „Substantial-Majority“-Test fest.
- Vermeiden Sie „biologisch abbaubar“ bei herkömmlichen PE-Tragetaschen; oxo-abbaubare Kunststoffe sind in der EU verboten.
- Einige Rechtsordnungen verlangen bestimmte Kennzeichnungen auf wiederverwendbaren Taschen oder Taschen mit Rezyklatanteil; Kalifornien hat Kennzeichnungsregeln für Carryout Bags.
Den Unterschied zwischen den Aussagen recyclingfähig, kompostierbar und biologisch abbaubar erläutert unser Leitfaden zu recyclingfähigen und kompostierbaren Verpackungen. Wenn Sie wegen dieser Vorgaben einen Wechsel auf Papier erwägen, lesen Sie Papier- oder Kunststofftragetaschen für Takeaway und, für die Regeln zu Papiertaschen, Vorschriften für Papiertragetaschen nach Märkten.
Compliance-Checkliste vor der Bestellung bedruckter Kunststofftragetaschen
- Listen Sie jedes Land, jede Region und jede Geschäftsart auf, in denen die Taschen eingesetzt werden.
- Prüfen Sie die Dicke gegen die lokalen Grenzwerte und halten Sie den Nennwert mit Abstand zu jeder Grenze.
- Legen Sie den Rezyklatanteil fest und holen Sie Nachweise des Lieferanten ein (PCR- oder PIR-Anteil, Herkunft).
- Klären Sie, wer in jedem Markt Importeur, Hersteller oder Erstinverkehrbringer ist und wer sich für EPR, PPT oder Abgaben registriert.
- Berechnen Sie das Gewicht pro Tasche und die jährliche Tonnage für EPR, PPT und Abgabenmeldungen.
- Prüfen Sie alle Umweltaussagen und vorgeschriebenen Kennzeichnungen in den Druckdaten.
- Fordern Sie bei Lebensmittelkontakt eine Konformitätserklärung (DoC) an und bestätigen Sie die Eignung des Rezyklatanteils.
- Halten Sie das Datum Ihrer Prüfung fest, da sich diese Regeln häufig ändern.
Ist die Marktprüfung abgeschlossen, übermitteln Sie Ihre Angaben und Druckdaten über den Themenbereich Individuell bedruckte Kunststofftüten oder unsere Kontaktseite und nennen Sie den Einsatzmarkt, damit er bei der technischen Prüfung berücksichtigt werden kann.