Druckdaten, die Sie in diesem Jahr freigeben, laufen oft noch 2028 und darüber hinaus über die Druckmaschine. Marketingteams stellen deshalb eine ganz praktische Frage: Wie viel Platz sollen wir auf Bechern, Tüten und Schachteln für ein Label reservieren, dessen Gestaltung die EU noch nicht veröffentlicht hat? Die Anforderungen an die PPWR-Kennzeichnung in Artikel 12 der Verordnung (EU) 2025/40 führen ein harmonisiertes, piktogrammbasiertes Label zur Materialzusammensetzung ein, das Verbrauchern die Abfalltrennung erleichtern soll. Hinzu kommen ein eigenes Label für Mehrwegverpackungen und Regeln für kompostierbare Verpackungen. Der maßgebliche Termin ist frühestens der 12. August 2028, in der Praxis später, denn die Kommission hat den Durchführungsrechtsakt, der das Label festlegt, noch nicht erlassen.
Dieser Leitfaden zeigt, was gekennzeichnet werden muss, ab wann, durch wen, wie sich nationale Labels wie das französische Triman auswirken und was Sie jetzt in Ihren Druckdaten berücksichtigen sollten. Für das Gesamtbild der PPWR beginnen Sie mit unserem PPWR-Überblick für Einkäufer in Gastronomie und E-Commerce. Dieser Leitfaden dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung; klären Sie die Pflichten für Ihre Rolle und Ihre Märkte mit der zuständigen Behörde oder Ihrem Compliance-System. Etiketten mit Produkt- und Zutateninformationen auf Lebensmittelverpackungen sind ein eigenes Thema und werden in unserem Beitrag zu Etiketten für Lebensmittelverpackungen behandelt.
Stand: Oktober 2026. Quellen: Verordnung (EU) 2025/40, Artikel 12, auf EUR-Lex (eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj), und Mitteilung der Kommission mit Leitlinien C(2026) 3702 vom 5. Juni 2026 (nicht verbindlich).
Ab wann gilt die PPWR-Kennzeichnung?
Das harmonisierte Sortierlabel gilt ab dem 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte, die es festlegen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Die Kommission hätte diese Rechtsakte bis zum 12. August 2026 erlassen müssen und hatte dies im Oktober 2026 noch nicht getan. Das Label wird daher in der Praxis erst nach August 2028 verpflichtend. Das Mehrweg-Label folgt ab dem 12. Februar 2029 oder 30 Monate nach dem zugehörigen Durchführungsrechtsakt, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
| Anforderung | Artikel | Gilt ab | Stand (Oktober 2026) |
|---|---|---|---|
| Name, Handelsname oder Marke und Postanschrift des Herstellers auf der Verpackung (oder auf einem Datenträger oder in einem Begleitdokument) | Art. 15 Abs. 6 | 12. August 2026 | Gilt bereits |
| Typ-, Chargen- oder Seriennummer oder sonstige Kennzeichnung | Art. 15 Abs. 5 | 12. August 2026 | Gilt bereits |
| Name und Anschrift des Importeurs | Art. 18 Abs. 3 | 12. August 2026 | Gilt bereits |
| Harmonisiertes Sortierlabel zur Materialzusammensetzung | Art. 12 Abs. 1 | Der spätere Zeitpunkt: 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts | Rechtsakt nicht erlassen; in der Praxis nach August 2028 |
| Angabe zur Kompostierbarkeit im Label | Art. 12 Abs. 1 | Zusammen mit dem Sortierlabel | Hängt vom selben Rechtsakt ab |
| Mehrweg-Label und QR-Code oder Datenträger | Art. 12 Abs. 2 | Der spätere Zeitpunkt: 12. Februar 2029 oder 30 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts | Rechtsakt nicht erlassen |
| Label für Rezyklatanteil oder biobasierten Anteil (freiwillig, bei Verwendung aber im harmonisierten Format) | Art. 12 Abs. 4 | Der spätere Zeitpunkt: 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts | Rechtsakt nicht erlassen |
| Digitale Kennzeichnung besorgniserregender Stoffe | Art. 12 Abs. 1 und 7 | Nach dem Rechtsakt zur Methodik, fällig bis 1. Januar 2030 | Nicht erlassen |
Artikel 12 Absatz 12 enthält eine Abverkaufsregel: Verpackungen, die vor diesen Fristen in der EU hergestellt oder eingeführt wurden, dürfen noch bis zu drei Jahre nach Beginn der jeweiligen Anforderung bereitgestellt werden. Das hilft bei Lagerbeständen, deckt aber keine Artikel ab, die nach der Frist mit alten Druckdaten hergestellt werden.
Was zeigt das harmonisierte Sortierlabel?
Das Label zeigt die Materialzusammensetzung der Verpackung über Piktogramme, die leicht verständlich gestaltet sein sollen, auch für Menschen mit Behinderungen, damit Verbraucher wissen, welche Tonne sie nutzen müssen. Gestaltung, Farben und Format legt der Durchführungsrechtsakt fest; passende Kennzeichnungen erscheinen nach Artikel 13 auch auf Abfallbehältern.
Das legt die Verordnung bereits fest:
- Das Label basiert auf Piktogrammen, nicht auf Text, sodass eine Gestaltung sprachübergreifend einsetzbar ist.
- Es muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Verpackung aufgedruckt, angebracht oder eingraviert sein.
- Lassen Größe oder Beschaffenheit der Verpackung das nicht zu, kommt das Label auf die Gruppenverpackung; ist auch das nicht möglich, kann die Information über einen einzigen elektronisch lesbaren Code bereitgestellt werden.
- Die Information muss auch Online-Käufern vor dem Kauf zur Verfügung stehen.
- Wirtschaftsakteure können zusätzlich zum Label (nicht anstelle davon) einen QR-Code oder einen anderen offenen Datenträger anbringen, der den Verbleib der einzelnen Komponenten angibt.
- Verbundverpackungen sind zu berücksichtigen: Ein Pappbecher mit Kunststoff-Innenbeschichtung oder eine Tüte mit Sichtfenster braucht ein Label, das mehr als ein Material abbildet.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) hat im Januar 2026 einen technischen Vorschlag für die Labels veröffentlicht. Dieser ist jedoch eine Grundlage für den Durchführungsrechtsakt und nicht die endgültige Gestaltung. Drucken Sie keine Entwurfspiktogramme, als wären sie das EU-Label.
Welche Verpackungen müssen das Label tragen?
Sobald das Sortierlabel gilt, benötigt jede in der EU in Verkehr gebrachte Verpackung es, mit zwei wesentlichen Ausnahmen: Transportverpackungen (mit Ausnahme von E-Commerce-Verpackungen) und Verpackungen in einem Pfand- und Rückgabesystem, die eine eigene Kennzeichnung haben. E-Commerce-Verpackungen sind ausdrücklich erfasst, sodass bedruckte Versandkartons und Versandbeutel, die an Verbraucher gehen, das Label tragen müssen.
| Verpackungsart | Sortierlabel erforderlich? | Hinweise |
|---|---|---|
| To-go-Becher, Speiseboxen, Tüten, Wrap-Verpackungen (Serviceverpackungen) | Ja | Bei kleinen Artikeln kann bei zu wenig Platz die Gruppenverpackung oder ein Code genutzt werden |
| Verkaufsverpackungen im Einzelhandel (Faltschachteln, Beutel) | Ja | |
| E-Commerce-Versandkartons und Versandbeutel | Ja | Ausdrückliche Ausnahme vom Ausschluss der Transportverpackungen |
| Sonstige Transportverpackungen (Umkartons, Palettenfolie) | Nein | Außer es handelt sich um E-Commerce-Verpackungen |
| Pfandverpackungen (z. B. Getränkeflaschen und Dosen im Pfandsystem) | Nicht das Sortierlabel | Stattdessen klares Pfandsystem-Label; optional harmonisiertes Farblabel |
| Bestimmte Verpackungen für Medizinprodukte und Arzneimittel | Ausnahmen in Art. 12 Abs. 11 | Wenn Platzbedarf oder sichere Verwendung es erfordern |
Wer muss dafür sorgen, dass Verpackungen gekennzeichnet sind?
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass die Verpackung Artikel 12 erfüllt, denn die Kennzeichnung gehört zu den Anforderungen, die die PPWR-Konformitätserklärung abdeckt. Importeure müssen die Kennzeichnung prüfen, bevor sie eingeführte Verpackungen in Verkehr bringen, und Händler müssen sie prüfen, bevor sie Verpackungen auf dem Markt bereitstellen. Bei individuell bedruckten Verpackungen ist der Hersteller im Sinne der PPWR häufig der Markeninhaber.
In der Praxis heißt das: Das Unternehmen, dessen Marke auf der Verpackung steht, trägt die Entscheidung über die Druckdaten. Die Druckerei setzt die freigegebenen Druckdaten um, der Importeur prüft das Ergebnis. Wenn Sie bedruckte Verpackungen aus Drittländern einführen, muss das Label bei Ankunft korrekt sein. Ein Händler oder Importeur, der Verpackungen später so verändert, dass die Konformität beeinträchtigt werden könnte, gilt nach Artikel 21 als Hersteller. Wie die Erklärung und die technische Dokumentation funktionieren, behandelt unser Leitfaden zur PPWR-Konformitätserklärung.
Wie funktionieren die Labels für Mehrweg- und kompostierbare Verpackungen?
Mehrwegverpackungen tragen ab dem 12. Februar 2029 oder 30 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, ein Label, das sie als wiederverwendbar ausweist, sowie einen QR-Code oder einen anderen offenen Datenträger mit Informationen zum Wiederverwendungssystem und zu den Sammelstellen. Kompostierbare Verpackungen müssen im harmonisierten Label angeben, dass sie kompostierbar, nicht für die Heimkompostierung geeignet und nicht in der Natur zu entsorgen sind.
Mehrwegverpackungen
Der Datenträger muss die Nachverfolgung der Verpackung sowie die Berechnung ihrer Umläufe und Rotationen ermöglichen oder, wo Nachverfolgung nicht machbar ist, eine durchschnittliche Schätzung liefern. Mehrweg-Verkaufsverpackungen müssen am Verkaufsort außerdem klar von Einwegverpackungen unterscheidbar sein. Offene Systeme (Open Loop) ohne Systembetreiber sind von Label und Datenträger ausgenommen. Für Ketten, die das ab Februar 2028 für Takeaway vorgeschriebene Mehrwegangebot vorbereiten, gilt: Wählen Sie ein Mehrwegbecher- oder Behälterformat, dessen Oberfläche eine dauerhafte Markierung und einen langlebigen Code aufnehmen kann, denn aufgedruckte Labels auf Mehrwegartikeln müssen Spülzyklen überstehen.
Kompostierbare Verpackungen
Die Angabe zur Kompostierbarkeit gilt für die Formate, die nach der PPWR kompostierbar sein müssen: Tee- und Kaffeebeutel sowie -pads, Klebeetiketten auf Obst und Gemüse und, sofern ein Mitgliedstaat dies verlangt, sehr leichte und leichte Kunststofftragetaschen und bestimmte weitere Formate. Andere Verpackungen aus kompostierbaren Materialien müssen dennoch recyclinggerecht gestaltet und wie jede andere Verpackung mit dem Sortierlabel gekennzeichnet werden. Die Regeln für Aussagen mit „kompostierbar“ und „biologisch abbaubar“ behandelt unser Beitrag zu recyclingfähigen, kompostierbaren und biologisch abbaubaren Verpackungen.
Was geschieht mit nationalen Labels wie Triman?
Nach den Leitlinien der Kommission harmonisiert Artikel 12 Sortierlabels vollständig. Mitgliedstaaten dürfen daher nationale Sortierlabels nicht neben dem EU-Label beibehalten, sobald dieses gilt, und keine neuen verpflichtenden nationalen Verpackungskennzeichnungen einführen. Bis dahin gelten die nationalen Vorschriften auf den jeweiligen Märkten weiter.
Zwei nationale Systeme sind für Einkäufer, die mehrere EU-Länder beliefern, besonders wichtig:
- Frankreich: Das Triman-Logo mit Info-tri-Sortierhinweisen ist nach dem AGEC-Gesetz (Anti-Verschwendungsgesetz) und dem Dekret 2021-835 auf Haushaltsverpackungen, die auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht werden, verpflichtend, auch im E-Commerce.
- Italien: Die Umweltkennzeichnung von Verpackungen nach dem Legislativdekret 116/2020 gilt seit dem 1. Januar 2023 und verlangt Angaben zur Materialidentifikation sowie Sortierhinweise für Verpackungen, die auf dem italienischen Markt in Verkehr gebracht werden.
Laut den Leitlinien der Kommission sollten solche nationalen Maßnahmen aufgehoben oder so angepasst werden, dass ein Übergang möglich ist, bevor das EU-Label gilt; nationale Sortierhinweise, die als unverhältnismäßig angesehen werden, sollten früher aufgehoben werden. Solange Frankreich und Italien ihre Regeln nicht ändern, halten Sie diese für die betreffenden Märkte weiter ein. Klären Sie die aktuellen Anforderungen vor jedem Nachdruck mit den französischen und italienischen Compliance-Systemen.
Materialcodes und andere Zeichen
Die Entscheidung 97/129/EG der Kommission, die die Nummern und Abkürzungen zur Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien festlegt (zum Beispiel „PAP“-Codes für Papier und Pappe), gilt bis zum 12. August 2028; nach den Leitlinien der Kommission sind die Abkürzungen danach nicht mehr zulässig. Artikel 12 Absatz 8 verbietet zudem Labels und Symbole, die geeignet sind, Verbraucher über Nachhaltigkeit oder Sortierung irrezuführen, sofern eine harmonisierte Kennzeichnung besteht. Die Leitlinien verstehen Artikel 12 Absatz 9 so, dass Zeichen, die die Teilnahme an einem System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) belegen, nur in digitaler Form zulässig sind; das kann bestehende Logos auf der Verpackung betreffen. Klären Sie dies mit Ihrem Compliance-System. Die Kennzeichnung „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF“ nach der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUP-Richtlinie) auf PE-beschichteten Bechern ist eine eigene Pflicht, die weiterbesteht; siehe unseren Beitrag zu Pappbecher-Vorschriften in Europa und im Vereinigten Königreich.
Was sollten Sie jetzt in den Druckdaten einplanen?
Reservieren Sie auf jedem Artikel eine einheitliche Label-Zone, legen Sie Pflichtkennzeichnungen auf einer eigenen Ebene der Druckdaten an und vermeiden Sie es, langlebige Designs kurz vor Geltungsbeginn des Labels in große Auflagen zu geben. Die genaue Größe des Labels ist noch nicht bekannt; planen Sie daher mit Flexibilität statt mit einem festen Maß.
Praktische Schritte für bedruckte Verpackungen:
- Platz reservieren: eine freie Fläche auf einer ebenen, gut sichtbaren Seite jedes Artikels (Becherseite, Seitenfalte oder Rückseite der Tüte, Seite oder Boden der Schachtel), abseits von Falzen, Nähten und Klebebereichen. Bei Bechern von der Naht freihalten und auf derselben Seite wie die SUP-Kennzeichnung platzieren.
- Flexibles Druckdatensystem aufbauen: Pflichtkennzeichnungen (Sortierlabel, SUP-Kennzeichnung, Angaben zu Hersteller und Importeur, Chargencode, marktspezifische nationale Zeichen) auf einer eigenen Ebene anlegen, damit sie sich ändern lassen, ohne die Markengestaltung zu überarbeiten. Plattenwechsel und Datenaufbereitung behandelt unser Leitfaden zu Druckdaten für Verpackungen.
- Verbundartikel einplanen: Fenster, Innenbeschichtungen und Griffe können Angaben auf Komponentenebene erfordern; halten Sie deshalb die Stückliste für jeden Artikel aktuell.
- Position für einen Datenträger vorsehen: Ein QR-Code ist beim Sortierlabel optional, bei Mehrwegverpackungen vorgeschrieben und nützlich für Herstellerangaben, wenn der Platz knapp ist. Trennen Sie ihn von Marketing-QR-Codes, denn die Verordnung verlangt, dass Kennzeichnungsinformationen nicht mit Verkaufsinhalten vermischt werden.
- Kontrast und Größe prüfen: Piktogramme müssen nach dem Druck auf Kraftpapier oder farbigem Karton lesbar bleiben; sehen Sie bei Bedarf eine helle Hinterlegungsfläche vor.
- Nachdrucke terminieren: Bei Langsamdrehern Änderungen der Druckdaten auf den erwarteten Labeltermin und die dreijährige Abverkaufsfrist nach Artikel 12 Absatz 12 abstimmen.
- Frankreich und Italien bis zur Harmonisierung getrennt behandeln: Möglicherweise sind weiterhin marktspezifische Versionen oder Mehrmarkt-Felder nötig.
Geben Sie Label-Zone und Datenträger in Ihrem Briefing zu den Druckdaten und in der Angebotsanfrage an; bei 9 Packaging werden Druckverfahren und Platzierung je Artikel bei der Angebotserstellung und der Prüfung der Druckdaten bestätigt.
Gilt die PPWR-Kennzeichnung auch im Vereinigten Königreich?
Nein, nicht für Großbritannien. Die PPWR ist EU-Recht und gilt nicht in England, Schottland und Wales. Dort wurde die verpflichtende Kennzeichnung der Recyclingfähigkeit aus den EPR-Vorschriften gestrichen, bis eine weitere Angleichung erfolgt, und Kennzeichnungen auf der Verpackung wie OPRL bleiben freiwillig. Anders ist es in Nordirland: Nach dem Windsor Framework (Windsor-Rahmenabkommen) gilt die PPWR dort weitgehend, prüfen Sie also die Kennzeichnung für Verpackungen, die nach Nordirland geliefert werden. Die Regeln für Großbritannien behandelt unser Leitfaden zu Verpackungsvorschriften im Vereinigten Königreich.
Nächster Schritt: Label-Zone in die nächste Überarbeitung der Druckdaten aufnehmen
Listen Sie die Artikel auf, die Sie vor 2029 nachdrucken, vermerken Sie je Artikel die Zielmärkte (und ob Frankreich oder Italien dazugehört) und legen Sie für jeden eine Label-Zone und eine Ebene für Pflichtkennzeichnungen fest. Nehmen Sie geplante Änderungen zur Recyclingfähigkeit, die wir im Beitrag zu den PPWR-Recyclingfähigkeitsklassen erläutern, in dieselbe Überarbeitung auf, damit die Platten nur einmal gewechselt werden müssen. Um den Platz in den Druckdaten für neue oder bestehende Artikel prüfen zu lassen, senden Sie Ihre Dateien und Zielmärkte über unsere Kontaktseite.