Eine Kaffeekette, die neue Filialen in Amsterdam und Utrecht eröffnet, stellt zu den eingekauften Bechern und Speisebehältern meist zwei Fragen: Dürfen wir sie weiterhin einsetzen, und wer bezahlt für sie, sobald sie im Abfall landen? In den Niederlanden kommen die Antworten aus zwei getrennten Regelwerken. Der Abfallbewirtschaftungsbeitrag für Verpackungen (afvalbeheersbijdrage), den Verpact erhebt, entscheidet darüber, wer meldet und zahlt. Die niederländischen Einwegkunststoff-Regeln für Becher und Behälter legen fest, wo ein Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung noch ausgegeben werden darf. Seit dem 12. August 2026 liegt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) über beiden. Dieser Ratgeber erläutert die Verpackungsvorschriften der Niederlande für Einkäufer in der Gastronomie und für Importeure, mit einem Abschnitt dazu, was sich ändert, wenn die Verpackung in der Türkei gefertigt wird.

Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ihre Pflichten hängen von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab und davon, auf welchem Weg die Verpackung zum Endnutzer gelangt. Klären Sie sie mit Verpact, der Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) oder Ihrem Berater.

Stand: 6. Oktober 2026. Maßgeblich sind die offiziellen Quellen: verpact.nl (Sätze und Beleid 2026), rijksoverheid.nl (Meldung vom 19. Dezember 2025 zu Einwegbechern und -behältern), ondernemersplein.overheid.nl mit der englischen Fassung business.gov.nl sowie ilent.nl (Einwegkunststoffprodukte). Die Änderungsregelung, die den To-go-Aufschlag beendet, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.

Wer ist für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften in den Niederlanden verantwortlich?

Das Unternehmen, das Verpackungen erstmals auf dem niederländischen Markt bereitstellt, meldet sie bei Verpact und zahlt den Beitrag. Das ist in der Regel der niederländische Markeninhaber, die Kette, der Importeur oder der Großhändler. Für die Becher- und Behälterregeln bei der Ausgabe an die Gäste ist der Betrieb verantwortlich, der Speisen und Getränke serviert. Ein Lieferant außerhalb der Niederlande liefert normalerweise Daten und meldet nicht selbst, es sei denn, er verkauft direkt an niederländische Endnutzer.

RolleAbfallbewirtschaftungsbeitrag (Verpact)Regeln für Einwegbecher und -behälterPPWR
Kette oder Markeninhaber mit eigenem Namen auf der VerpackungMeldet und zahlt, wenn sie die Verpackung in den NL erstmals bereitstellt, auch bei ImportWendet sie in jedem eigenen Betrieb anIn der Regel „Hersteller“ markengebundener Verpackungen; technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung
FranchisenehmerHängt davon ab, wer einkauft und importiert; schriftlich vereinbarenWendet sie im eigenen Betrieb anMindestens Pflichten als Händler
Niederländischer Importeur oder GroßhändlerMeldet und zahlt für Verpackungen, die er in den NL erstmals bereitstelltNicht unmittelbar, außer er betreibt eigene BetriebePflichten als Importeur oder Händler
Lieferant außerhalb der NL, der an niederländische Unternehmen verkauftIn der Regel keiner; liefert Gewichte und StückzahlenKeineUnterstützt die Dokumentation des Herstellers
Lieferant außerhalb der NL, der direkt an niederländische Endnutzer verkauftProduzent; muss einen Bevollmächtigten benennenKeineProduzentenpflichten über den Bevollmächtigten

Wie funktioniert der Abfallbewirtschaftungsbeitrag (afvalbeheersbijdrage)?

Der niederländische Abfallbewirtschaftungsbeitrag für Verpackungen, die afvalbeheersbijdrage verpakkingen, ist ein Beitrag pro Kilogramm, den Produzenten an die Stichting Verpact zahlen. Die Organisation hieß früher Afvalfonds Verpakkingen. Der Beitrag finanziert Sammlung, Sortierung und Recycling. Unternehmen, die pro Jahr mehr als 50.000 kg Verpackungen auf dem niederländischen Markt in Verkehr bringen, müssen sich registrieren, melden und zahlen. Für Einwegkunststoffprodukte (SUP) gibt es keine Schwelle.

Rechtsgrundlage ist die Produzentenverantwortung nach dem Besluit beheer verpakkingen 2014 und einer Branchenvereinbarung (ABBO), die die Regierung für 2023 bis 2027 für allgemeinverbindlich erklärt hat. Diese Allgemeinverbindlicherklärung macht den Beitrag für jeden Produzenten verpflichtend, nicht nur für Mitglieder von Verpact. In Verpact-Dokumenten steht teils die Schreibweise „afvalbeheerbijdrage“; business.gov.nl nennt den Beitrag „packaging waste management fee“.

Die Schwelle von 50.000 kg

Nach dem Beleid 2026 von Verpact gelten 50.000 kg als beitragsfreier Freibetrag (heffingsvrije drempel). Ein Produzent unterhalb von 50.000 kg Verpackungen pro Kalenderjahr schuldet für gewöhnliche Verpackungen keinen Beitrag. Wer darüber liegt, registriert und meldet alles; der Wert von 50.000 kg wird vom geschuldeten Betrag abgezogen, verteilt nach Gewichtsanteil auf die Materialien. Zwei Ausnahmen sind für die Gastronomie wichtig:

  • SUP-Verpackungen (kunststoffhaltige Becher, Speisebehälter, flexible Lebensmittelverpackungen und leichte Kunststofftragetaschen) zählen nicht zum Freibetrag. Die Meldepflicht beginnt mit der ersten Einheit.
  • Pfandverpackungen (statiegeld-Flaschen und -Dosen) sind ebenfalls ausgenommen. Sie betreffen keine bedruckten Papierverpackungen und werden hier deshalb nicht weiter behandelt.

Beitragssätze und Änderungen für 2027

Die Beiträge hängen vom Material ab; bei Kunststoff wird nach Recyclingfähigkeit abgestuft. Die folgenden Werte sind die veröffentlichten Sätze von Verpact für 2026, zzgl. MwSt.

Material oder KomponenteSatz 2026 (zzgl. MwSt.)2027
Papier und Karton0,017 € pro kgUnverändert (Verpact, 28. September 2026)
Kunststoff, starr1,220 € pro kg vor RabattenUnverändert
Kunststoff, flexibel oder nicht näher bestimmt1,320 € pro kg vor RabattenUnverändert
Holz0,015 € pro kgUnverändert
Glas0,100 € pro kgUnverändert
SUP-Zuschlag (Becher, Speisebehälter, flexible Lebensmittelverpackungen, Tragetaschen)2,10 € pro 1.000 kunststoffhaltige Einheiten, zusätzlich zum Materialsatz (2,30 € in 2023 bis 2025)Preisliste 2027 von Verpact prüfen
Getränkekartons und AluminiumGesonderte SätzeSteigend

Am 28. September 2026 hat Verpact angekündigt, dass die Sätze für Kunststoff, Glas, Papier und Karton, Holz und sonstige Metalle 2027 auf dem Niveau von 2026 bleiben. Getränkekartons, Aluminium und Pfandverpackungen werden teurer, und für Kunststoffflaschen ohne Pfand gilt ein eigener Satz. Die größere Änderung betrifft die Rabatte. Gut recyclingfähige Kunststoffverpackungen erhalten bereits Nachlässe von bis zu 0,60 € pro kg. Ab dem 1. Januar 2027 kommen bei Verpact zusätzliche Rabatte für Recyclingkunststoff aus Europa und für biobasierte Drop-in-Kunststoffe wie Bio-PE und Bio-PP hinzu. Bei Gastronomieverpackungen auf Papierbasis ist der Materialbeitrag selbst gering. Die Kosten entstehen durch den SUP-Zuschlag und durch Kunststoffkomponenten wie Deckel.

Eine Beispielrechnung für 2026: Eine Kette, die 120.000 kg Verpackungen aus Papier und Karton importiert, davon keine SUP-Verpackungen, schuldet 120.000 × 0,017 € = 2.040 €, abzüglich des Freibetrags von 50.000 × 0,017 € = 850 €. Das ergibt 1.190 € zzgl. MwSt. Importiert die Kette zusätzlich 4 Millionen PE-beschichtete Becher, kommt der SUP-Zuschlag von 4.000 × 2,10 € = 8.400 € hinzu, und das Materialgewicht der Becher wird obendrein gemeldet und bezahlt, ebenfalls ohne Freibetrag. Wie ein Verbundartikel, etwa ein PE-beschichteter Becher, auf die Materialkategorien aufgeteilt wird, richtet sich nach den Meldehinweisen von Verpact. Prüfen Sie diese, bevor Sie budgetieren.

Meldung und Nachweise

Die jährliche Meldung (aangifte) ist vor dem 1. April des Folgejahres fällig. Produzenten bewahren die Belege sieben Jahre auf. Die Allgemeinverbindlicherklärung der aktuellen Vereinbarung läuft bis Ende 2027. Beobachten Sie daher die Folgeregelung und wie sie die EPR-Vorgaben der PPWR aufnimmt.

Wer ist nach dem 12. August 2026 Produzent?

Seit dem 12. August 2026 wendet Verpact die Produzentendefinition der PPWR an. Danach ist Produzent der Hersteller, Importeur oder Händler, der Verpackungen erstmals in den Niederlanden bereitstellt. Auch ein Unternehmen außerhalb der Niederlande, das Endnutzer in den Niederlanden direkt beliefert, ist Produzent. In der Praxis ist das niederländische Unternehmen, das bedruckte Serviceverpackungen ins Land bringt, der Produzent im Sinne der EPR.

Bei Serviceverpackungen, also Verpackungen, die erst am Verkaufsort befüllt werden, etwa Becher, Takeaway-Boxen, Tüten und Einwickler, ändert sich damit, wer am Anfang der Kette steht. Bis zum 12. August 2026 führte Verpact eine Liste der Verkaufsstellenverpackungen (Lijst met verkooppuntverpakkingen). Nach dieser Liste meldete der Produzent oder Importeur der leeren Verpackung, sodass Restaurants, die bei einem niederländischen Großhändler kauften, meist bereits gemeldete Verpackungen erhielten. Verpact hat angekündigt, die Liste vor dem Sommer 2026 im Licht der PPWR zu überprüfen. Prüfen Sie die aktuellen Hinweise zu Serviceverpackungen, bevor Sie davon ausgehen, dass ein Großhändler weiterhin für Sie meldet. Verpact folgt dem Grundsatz, dass jeder Artikel nur einmal gemeldet wird. Bestände, die am 11. August 2026 vorhanden sind und die sonst in 2026 kein Produzent melden würde, werden nach der alten Definition gemeldet.

Die übrigen Rollen der PPWR, etwa Hersteller, Konformitätserklärung und technische Unterlagen, erläutern wir in unserem PPWR-Ratgeber für Einkäufer in Gastronomie und E-Commerce.

Sind Pappbecher und Speisebehälter in den Niederlanden verboten?

Nicht generell. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen kunststoffhaltige Einwegbecher und -behälter, auch Pappbecher mit PE-Beschichtung oder Kunststoffbeschichtung, nicht mehr für Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort verwendet werden, abgesehen von einer eng gefassten Ausnahme. Für Takeaway bleiben sie erlaubt, der Betrieb muss aber zusätzlich eine Mehrwegoption anbieten oder den eigenen Becher beziehungsweise Behälter des Kunden akzeptieren.

Die Regeln stammen aus dem Besluit und der Regeling kunststofproducten voor eenmalig gebruik, der niederländischen Umsetzung der SUP-Richtlinie (EU) 2019/904. In der öffentlichen Debatte ist von den „wegwerpbekers“-Regeln die Rede. Sie gelten für jeden, der Speisen oder Getränke ausgibt, von der Horeca (Hotels, Restaurants und Cafés) über Caterer bis zu Büros und Veranstaltern.

Verzehr vor Ort

  • Seit dem 1. Januar 2024 sind kunststoffhaltige Einwegbecher und -behälter für den Verzehr vor Ort nicht erlaubt. Standard sind Mehrweggeschirr oder Behälter ohne Kunststoff.
  • Eine Ausnahme erlaubt Organisationen die weitere Nutzung, wenn sie sich bei der ILT registrieren, die Artikel getrennt sammeln und Recyclingquoten nachweisen. Die ILT verlangt über das Kalenderjahr 2026 85 % Sammlung zum Recycling, ab 2027 steigend auf 90 %, und die Becher und Behälter selbst müssen vollständig recyclingfähig sein. Die Nachweise sind mindestens drei Jahre aufzubewahren.
  • Seit dem 1. Januar 2026 ist die Ausnahme auf Anweisung des Ministers an die ILT auf die Horeca vor Ort, geschlossene Veranstaltungen, Tagesattraktionen und Sportvereine beschränkt.
  • Die ILT stellt außerdem klar, dass Becher und Speisebehälter aus Papier oder Karton mit mehr als 5 % Kunststoff nicht zulässig sind und dass sie dies durchsetzen wird. Wenn Sie sich bei Papierartikeln auf die Ausnahme stützen, fragen Sie Ihren Lieferanten nach dem Kunststoffanteil nach Gewicht und klären Sie mit der ILT, wie dies in Ihrem Betrieb gilt.

Büros und Kantinen

Nach Angaben von Rijksoverheid (19. Dezember 2025) müssen Büros und andere Arbeitsplätze Mehrwegbecher und -behälter verwenden, etwa aus Porzellan, Glas oder strapazierfähigem Kunststoff, ohne Ausnahme über Sammlung. Die Durchsetzung durch die ILT wurde ab 2026 angepasst. Daher rühren die vielen Suchanfragen nach „wegwerpbekers verboden op kantoor“. Ein Pappbecher ganz ohne Kunststoff fällt nicht unter die Regeln, doch die meisten Heißgetränkebecher haben eine Polymerbeschichtung. Die Leitlinien zur SUP-Richtlinie nennen wasserbasierte Dispersionsbeschichtungen nicht ausdrücklich. Ob ein dispersionsbeschichteter Becher als kunststoffhaltig gilt, hängt daher vom Beschichtungspolymer ab (siehe Barrierebeschichtungen für Papier).

Takeaway und Lieferung

Seit dem 1. Juli 2023 müssen Betriebe, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen in kunststoffhaltigen Einwegbechern oder -behältern verkaufen, eine Mehrwegalternative anbieten oder mitgebrachte Behälter der Kunden akzeptieren und für die Einwegvariante einen gesonderten Aufschlag erheben. Diese Pflicht zu Mehrweg oder Mitbringoption besteht fort, und die ILT erklärt, sie weiterhin durchzusetzen.

Der Aufschlag ändert sich. Die Regierung beabsichtigt, ihn zum 1. Januar 2027 abzuschaffen, und die ILT setzt ihn 2026 nicht durch. Ondernemersplein weist darauf hin, dass die Änderung noch nicht endgültig ist: Die Änderungsregelung muss ihr Verfahren noch abschließen und im Staatscourant veröffentlicht werden, was bis zum 6. Oktober 2026 nicht geschehen war. Planen Sie mit dem Wegfall des Aufschlags, bestätigen Sie aber die Veröffentlichung, bevor Sie ihn aus Speisekarten und Kassensystemen entfernen.

Was das für Ihre Becher und Behälter bedeutet

  • Takeaway-Becher und -Behälter mit Kunststoffbeschichtung bleiben für den To-go-Verkauf nutzbar, zusammen mit einer Mehrweg- oder Mitbringoption. Sie unterliegen im Verpact-Beitrag dem SUP-Zuschlag und benötigen die niederländischsprachige SUP-Kennzeichnung, wo die SUP-Richtlinie sie verlangt. Einzelheiten zu Kennzeichnung und Beschichtung finden Sie in den Vorschriften für Pappbecher in Europa und im Vereinigten Königreich.
  • Für den Verzehr vor Ort sind Mehrwegartikel erforderlich oder Einwegartikel ohne Kunststoff, sofern Sie nicht unter die enge Ausnahme fallen.
  • Kunststofffreie Papierbehälter sind nur dort eine Option, wo es die Speise zulässt; Fett- und Feuchtigkeitsbeständigkeit ohne Polymerschicht ist begrenzt. Siehe individuell bedruckte Speisebehälter aus Papier und individuell bedruckte Takeaway-Boxen.

Gelten die Tragetaschenregeln auch für Papiertüten?

Nein. Die niederländische Regel betrifft nur Kunststofftragetaschen. Seit dem 1. Januar 2016 dürfen Geschäfte Kunststofftragetaschen jeder Dicke nicht mehr kostenlos abgeben; Grundlage sind die Verpackungsregeln auf Basis des Besluit beheer verpakkingen 2014. Sehr dünne Beutel unter 15 Mikrometer, die als einzige Verpackung für lose Lebensmittel dienen, sind ausgenommen. Papiertüten fallen nicht unter diese Regel, leichte Kunststofftragetaschen zählen aber für den Verpact-Zuschlag als SUP-Verpackung. Die Materialwahl bei Takeaway-Tüten behandeln wir unter individuell bedruckte Takeaway-Tüten, die Tütenregeln verschiedener Märkte in den Vorschriften für Kunststofftüten.

Was ändert die PPWR in den Niederlanden?

Die PPWR gilt in den Niederlanden seit dem 12. August 2026 unmittelbar. Sie ersetzt weder die niederländischen Becherregeln noch den Verpact-Beitrag. Sie ändert die für die EPR verwendete Produzentendefinition und ergänzt EU-weite Pflichten zu Design, Dokumentation und Mehrweg, die neben den nationalen Regeln gelten.

  • Produzent und EPR: Verpact meldet und berechnet nun auf Basis der PPWR-Produzentendefinition (siehe oben).
  • Bevollmächtigter: Ein nicht in den Niederlanden niedergelassener Produzent, der niederländische Endnutzer direkt beliefert, muss für die EPR einen Bevollmächtigten benennen (Artikel 45 PPWR). Ein Lieferant, der nur an niederländische Unternehmen verkauft, die dann selbst importieren, wird nicht zum niederländischen Produzenten.
  • Mehrweg beim Takeaway: Die Artikel 32 und 33 führen für Takeaway ab dem 12. Februar 2027 eine Pflicht zur Annahme mitgebrachter Behälter und ab dem 12. Februar 2028 eine Pflicht zum Angebot einer Mehrwegoption ein. Die Niederlande schreiben beides bereits vor, für die meisten niederländischen Betriebe bestätigt dies also die gegenwärtige Praxis.
  • Beschränkungen und Dokumentation: PFAS-Grenzwerte bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die EU-Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen gelten ab dem 12. August 2026. Siehe PFAS-freie Lebensmittelverpackungen.
  • Kennzeichnung: Das harmonisierte Sortierlabel (Artikel 12) gilt erst später. Der Durchführungsrechtsakt war im Oktober 2026 noch nicht erlassen, sodass es in der Praxis nicht vor Ende 2028 anwendbar sein wird.

Lebensmittelkontakt und Werbeaussagen auf niederländischen Verpackungen

Papier und Karton mit Lebensmittelkontakt unterliegen in den Niederlanden dem EU-Rahmen, der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 zur guten Herstellungspraxis, sowie nationalen Vorgaben. Die NVWA setzt diese auf Grundlage des Warenwetbesluit verpakkingen en gebruiksartikelen und der Warenwetregeling verpakkingen en gebruiksartikelen (Fassung 2022) durch, die Anforderungen an Materialien einschließlich Papier und Karton festlegen. Fordern Sie je Artikel eine Konformitätserklärung (DoC) an. Die Unterlagen und die Prüflogik beschreibt der Ratgeber Compliance bei Lebensmittelkontaktverpackungen.

Umweltbezogene Aussagen auf der Verpackung unterliegen der Richtlinie (EU) 2024/825, die seit dem 27. September 2026 gilt. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung sind nicht mehr zulässig, und Nachhaltigkeitslabels müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen. Die Autoriteit Consument & Markt (ACM) setzt das Verbraucherrecht in den Niederlanden durch. Was Sie weiterhin aufdrucken dürfen, behandelt der Ratgeber recyclingfähige und kompostierbare Verpackungen im Vergleich.

Was bedeutet das für einen Lieferanten, der aus der Türkei exportiert?

Wenn eine niederländische Kette, ein Importeur oder Großhändler bedruckte Verpackungen bei einem Hersteller in der Türkei kauft und in die Niederlande einführt, ist das niederländische Unternehmen der Produzent für den Abfallbewirtschaftungsbeitrag. Es meldet die Gewichte und SUP-Einheiten bei Verpact. Der türkische Hersteller registriert sich nicht bei Verpact und braucht für dieses Geschäft keinen niederländischen Bevollmächtigten, weil er niederländische Endnutzer nicht direkt beliefert.

Zuständig bleibt der Lieferant trotzdem für die Daten. Ohne Zahlen je Artikel kann der niederländische Produzent nicht korrekt melden, die Frage der 5 % Kunststoff für die Nutzung vor Ort nicht beurteilen und die Kunststoffrabatte von Verpact nicht nutzen. Wenn Sie bei einem Exporteur wie 9 Packaging in Istanbul beziehen, vereinbaren Sie bei Angebot und technischer Prüfung, welche Daten jede Lieferung begleiten:

  • Gewicht je Artikel, aufgeteilt nach Material: Papier oder Karton, Kunststoffbeschichtung oder -auskleidung, Kunststoffdeckel oder -fenster, Sonstiges.
  • Kunststoffanteil nach Gewicht je Artikel und Polymertyp.
  • Ob der Artikel ein SUP-Produkt ist (Becher, Speisebehälter, flexible Lebensmittelverpackung) und die Stückzahl je Umkarton, für den Zuschlag pro 1.000 Einheiten.
  • Rezyklatanteil der Kunststoffkomponenten und dessen Herkunft, wenn Sie die Rezyklatrabatte von Verpact beanspruchen möchten.
  • Niederländischsprachige SUP-Kennzeichnung auf Bechern, wo erforderlich, vor dem Druck an der kleinsten Größe geprüft.
  • Konformitätserklärung (DoC) für Lebensmittelkontakt, technische Daten nach PPWR und eine PFAS-Erklärung.

Fragen zu Zoll, Ursprung und Transport bei Importen aus der Türkei behandelt der Ratgeber Verpackungen aus der Türkei beschaffen. Wie dieselben Rollen in einem anderen EU-Markt verteilt sind, zeigt der Ratgeber Verpackungsvorschriften in Deutschland und Österreich; dort gilt für markengebundene Serviceverpackungen eine strengere Produzentenregel.

Checkliste der Unterlagen für niederländische Verpackungseinkäufer

  • Spezifikation je Artikel: Materialzusammensetzung und Gewicht je Komponente.
  • Stückzahlen je Umkarton und je Lieferung für SUP-Artikel.
  • Kunststoffanteil nach Gewicht bei Pappbechern und Behältern.
  • Schriftliche Bestätigung, wer je Artikel Produzent ist: Kette, Franchisenehmer, Importeur oder Großhändler.
  • Registrierungsnummer bei Verpact und Nachweise der jährlichen Meldung, sieben Jahre aufbewahrt.
  • ILT-Registrierung und Sammelnachweise, wenn Sie die Ausnahme für den Verzehr vor Ort nutzen (85 %, ab 2027 90 %; Nachweise drei Jahre aufbewahrt).
  • Konformitätserklärung (DoC) für Lebensmittelkontakt je Artikel.
  • EU-Konformitätserklärung nach PPWR oder die technischen Daten, die Sie als Hersteller markengebundener Verpackungen benötigen.
  • PFAS-Erklärung und Prüfdaten, wo relevant.
  • Druckfreigabe (Proof), die die niederländische SUP-Kennzeichnung auf Bechern zeigt.

Zeitleiste der niederländischen Verpackungsvorschriften

DatumRegelWas geschieht
1. Januar 2016KunststofftragetaschenKeine kostenlosen Kunststofftragetaschen jeder Dicke
3. Juli 2021SUP-RichtlinieEU-Marktverbote (einschließlich EPS-Behältern für Speisen und Getränke) und Kennzeichnungspflichten gelten
1. Januar 2023AbfallbewirtschaftungsbeitragABBO 2023-2027 allgemeinverbindlich; SUP-Zuschlag pro Einheit gilt ab diesem Jahr
1. Juli 2023Einwegbecher und -behälterMehrweg- oder Mitbringoption und Aufschlag für To-go
1. Januar 2024Einwegbecher und -behälterKunststoffhaltige Artikel für den Verzehr vor Ort verboten, mit Ausnahme bei Sammlung
1. Januar 2026Durchsetzung durch die ILTAusnahme beschränkt auf Horeca vor Ort, geschlossene Veranstaltungen, Tagesattraktionen und Sportvereine; Büros nur Mehrweg; Aufschlag wird nicht durchgesetzt
12. August 2026PPWRGilt; Verpact nutzt die PPWR-Produzentendefinition
27. September 2026Richtlinie (EU) 2024/825Allgemeine Umweltaussagen eingeschränkt
1. Januar 2027Verpact-SätzeSätze für Papier, Karton und Kunststoff unverändert; neue Rabatte für Rezyklat und biobasierte Kunststoffe
1. Januar 2027 (ausstehend)Einwegbecher und -behälterTo-go-Aufschlag soll entfallen; Pflicht zu Mehrweg oder Mitbringoption bleibt; Sammelquote für die Ausnahme steigt auf 90 %
12. Februar 2027PPWR Art. 32EU-Pflicht zur Annahme mitgebrachter Behälter beim Takeaway
1. April jedes JahresAbfallbewirtschaftungsbeitragMeldung für das vorangegangene Kalenderjahr fällig
Ende 2027AbfallbewirtschaftungsbeitragAktuelle Allgemeinverbindlicherklärung läuft aus; Folgeregelung beobachten
12. Februar 2028PPWR Art. 33EU-Pflicht zum Angebot einer Mehrwegoption beim Takeaway

Begriffe nach Markt

Niederländische Einkäufer und Behörden sprechen von afvalbeheersbijdrage verpakkingen für den Abfallbewirtschaftungsbeitrag, von aangifte für die jährliche Meldung und von wegwerpbekers en -bakjes für Einwegbecher und -behälter. Horeca bezeichnet die Gastronomie und das Hotelgewerbe. Ältere Dokumente und Rechnungen nennen noch den Namen Afvalfonds Verpakkingen, den Verpact vor der Umbenennung führte. Belgische (flämische) Einkäufer verwenden ähnliche Begriffe, doch Belgien hat ein eigenes EPR-System, das hier nicht behandelt wird.

Nächster Schritt: Ihr niederländisches Verpackungsdatenblatt erstellen

Listen Sie jeden Verpackungsartikel, den Sie in den Niederlanden einsetzen, mit Materialaufteilung, Gewicht, Kunststoffanteil, SUP-Status und Stückzahl je Umkarton auf. Vermerken Sie dann, wer ihn bei Verpact meldet und ob er vor Ort, zum Mitnehmen oder für beides genutzt wird. Dieses eine Blatt beantwortet die Beitragsfrage und die Becherfrage zugleich. Um neue Becher, Behälter oder Tüten mit diesen Daten von Anfang an zu definieren, folgen Sie unserem Leitfaden zur Angebotsanfrage für Verpackungen. Wie Caféketten ihr Sortiment aufstellen, zeigen Verpackungen für Coffeeshops und Caféketten und individuell bedruckte Pappbecher. Oder senden Sie Ihre Artikelliste über unsere Kontaktseite.